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Lebensversicherung: Fragen? Antworten!

Wo fängt der Bereich der Lebensversicherung an, wo hört er auf? Hier finden Sie Antworten rund um die Lebensversicherung, über Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Bezugsrechte, Zahlungsschwierigkeiten und Beitragsdynamik bis hin zu ganz allgemeinen Begriffserklärungen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir sind für Sie da.

Allgemeine Fragen zur Lebensversicherung

Beiträge werden von uns vorsichtig kalkuliert. Deshalb entstehen grundsätzlich attraktive Überschüsse, an denen Sie im Rahmen der Überschussbeteiligung teilhaben. Die Höhe dieser Überschüsse hängt von verschiedenen Faktoren, wie der Verzinsung der Kapitalanlagen oder der Entwicklung der Lebenserwartung, ab.

Es wird zwischen verschiedenen Formen der Überschussbeteiligung unterschieden:

  • Laufende Überschussbeteiligung:
    • wird den Verträgen jährlich und unwiderruflich zugeteilt
    • Je nach Versicherungsform (Kapital, Rente, Risiko, usw.) bestehen verschiedene Möglichkeiten der Überschussverwendung (z. B. Bonus, verzinsliche Ansammlung)
    • Sonderform: hierbei werden Renditechancen des Aktienmarktes genutzt und die laufenden Überschussanteile werden in Investmentfonds angelegt

  • Schlussüberschussanteile:
    • sind für das laufende Jahr festgesetzt und gelten für Verträge, die in diesem Jahr zur Auszahlung kommen
    • können in späteren Jahren neu festgesetzt werden und damit teilweise oder ganz entfallen

  • Bewertungsreserven:
    • entstehen durch Wertschwankungen am Kapitalmarkt: ein Wertpapier wird beim Kauf zu Anschaffungskosten bewertet und in der Bilanz geführt. Steigt der Kurs ohne, dass das Wertpapier veräußert wird, entstehen die so genannten Bewertungsreserven.
    • werden jährlich neu ermittelt und den Verträgen zugeordnet

Sie bestimmen, wie die Überschussanteile aus Ihrer Versicherung verwendet werden. Wie sich Ihre Überschussbeteiligung entwickelt, teilt die Barmenia Ihnen jedes Jahr mit.

Die von der Barmenia laufend erwirtschafteten Überschüsse werden nahezu voll an unsere Versicherungsnehmer weitergegeben.
Während der Vertragslaufzeit werden wir Sie regelmäßig über die erreichte Höhe Ihrer Überschussbeteiligung informieren.

Die Person, die von Ihnen zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmt wurde, nennt man bezugsberechtigte Person. Sie können bspw. Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder bestimmen. Sie sollten dabei gelegentlich prüfen, ob die Bezugsberechtigung noch Ihren Wünschen entspricht.

Sie können die Bezugsberechtigung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles jederzeit widerrufen, falls sie nicht ausdrücklich als unwiderruflich bezeichnet worden ist.

Bezugsrecht ändern

Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner eines Versicherungsunternehmen. Er ist für die Beitragszahlung verantwortlich. Eine Einschränkung der Rechte kann z. B. durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht erfolgen. Meist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person ein und dieselbe Person.

Wichtige Gründe, wie z. B. Krankheit oder Arbeitslosigkeit, können dazu führen, dass Sie eine Zeit lang die Beiträge zu Ihrer Lebensversicherung nicht mehr aufbringen können.

Eine Kündigung des Vertrages ist dann die schlechteste Lösung. Lassen Sie sich in einer solchen Situation rechtzeitig von uns beraten, da ansonsten Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein könnte. Wir haben je nach Lage des Falles verschiedene Möglichkeiten, Ihnen zu helfen. Das wären z. B. eine befristete Reduzierung der Beiträge oder eine Herabsetzung der Versicherungssumme bzw. der versicherten Rente (dadurch vermindert sich der Beitrag, allerdings auch der Versicherungsschutz).

Die Beiträge in den Barmenia-Versicherungsverträgen sind grundsätzlich Jahresbeiträge. Bei unterjähriger Zahlweise gibt es bei den Lebens-, Unfall- und Sachversicherungen allerdings unterschiedliche Zuschläge.

Sie können selbst entscheiden, ob und wann die Zahlweise umgestellt werden soll. Die Zahlweise kann immer zum 1. eines jeden Monats umgestellt werden. Dabei können Sie zwischen der monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlweise wählen.

Bei der Lebensversicherung ist die Beitragszahlung wie folgt geregelt. Hier gibt es so genannte Ratenzahlungszuschläge. Auch hier ist die jährliche Zahlung die günstigste Variante:

  • halbjährlich: 2 % Zuschlag
  • vierteljährlich: 4 % Zuschlag
  • monatlich: 5 % Zuschlag
  • jährlich: kein Zuschlag

Die jährliche Zahlweise ist immer die günstigste Form der Beitragszahlung.

Tarife ab 2012 beinhalten diese Ratenzahlungszuschläge nicht mehr.

Die Versicherungssummen werden zu Beginn so festgesetzt, dass sie dem augenblicklichen Bedarf entsprechen. Doch steigende Lebenshaltungskosten, gestiegenes Einkommen oder Änderungen der persönlichen Verhältnisse bringen auch steigenden Vorsorgebedarf. Die nun eigentlich notwendige Ergänzung bzw. Aufstockung zu einer jederzeit vollwertigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung unterbleibt oftmals.

Um diese Steigerung zu ermöglichen, kann von Anfang an eine so genannte Dynamik abgeschlossen werden, so dass Versicherungssumme und Beitrag sich jedes Jahr den geänderten Voraussetzungen und dem gestiegenen Bedarf anpassen (im Regelfall bei Kapital- und Rentenversicherungen möglich). Besonderer Vorteil für den Versicherten ist dabei der Verzicht des Versicherers auf eine erneute Gesundheitsprüfung, die vielfach die Erhöhung auf Grund der veränderten gesundheitlichen Verhältnisse nicht mehr ermöglichen würde.

Wie funktioniert die Durchführung der Erhöhung?

Die Erhöhung des Beitrages und die entsprechende Erhöhung der Versicherungsleistungen erfolgen ohne Gesundheitsprüfung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.

Bei der Dynamik wird vereinbart, dass der Beitrag für eine Kapital bildende Lebensversicherung oder Rentenversicherung jährlich mit einem konstanten Beitrags-Erhöhungssatz von z. B. 5, 6, 7, 8, 9 oder 10 % oder im gleichen Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten, mindestens jedoch um 5 % des zuletzt gültigen Beitrags, erhöht wird.

Sie wollen die Erhöhung mal nicht?

Kein Problem! Dann informieren Sie uns einfach zeitnah, z. B. per Mail, dass Sie die angebotene Erhöhung nicht annehmen möchten.

Kontakt

Künftig werden alle Rentenarten langsamer steigen. Betroffen sind davon alle Versicherten, auch die heutigen Rentner. Ein Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre seines Lebens gearbeitet hat, erhält heute eine Altersrente von ca. 70 % seines Nettoeinkommens. Im Jahr 2030 soll seine Rente nur noch 67 % seines Nettoeinkommens betragen.

Diese Rechnung setzt zusätzlich voraus, dass ein Beitragssatz von 22 % in der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 nicht überschritten wird, was von Experten als nicht realistisch angesehen wird.

Viele jüngere Arbeitnehmer, besonders die mit längeren Ausbildungszeiten oder Phasen von Arbeitslosigkeit, kommen nicht auf 45 Arbeitsjahre. Sie werden deshalb auch die rechnerischen Werte des "Eckrentners" (Musterrentners in Beispielen) nicht erreichen, daher ist es sinnvoll sich frühzeitig mit einer potenziellen Versorgungslücke auseinandersetzen.

Bei einer Erwerbsminderung wird nicht die Leistungsfähigkeit im eigenen ausgeübten Beruf wird bewertet - sondern vielmehr die mögliche Leistung in einem beliebigen Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (kein Berufsschutz). So kann das Restleistungsvermögen eines Großhandelskaufmanns z. B. anhand der beruflichen Tätigkeit eines Gärtners bewertet werden. Und wenn der Versicherte in diesem beliebigen Beruf über ein Restleistungsvermögen von 6 oder mehr Stunden täglich verfügt, wird überhaupt keine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

  • volle Erwerbsminderungsrente = 30 % vom letzten Bruttoeinkommen
    bei einem Restleistungsvermögen von unter 3 Stunden pro Tag
  • teilweise (halbe) Erwerbsminderungsrente = 15 % vom letzten Bruttoeinkommens
    bei einem Restleistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag

Nur für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, wird die halbe Erwerbsminderungsrente als Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Einen Anspruch hat der Betroffene, sobald er seinen Beruf oder eine andere zumutbare Beschäftigung nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag ausüben kann (Berufsschutz). Bei Jüngeren ist das Risiko, den eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, nicht mehr gesetzlich abgesichert.

Rechnungen, Dokumente, Unterlagen - Wie funktioniert was?

Informieren Sie uns bitte zeitnah, wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern. Das gilt zum Beispiel bei:

  • Anschriftenänderung
  • Änderung der Telefonnummer
  • Namensänderung
  • Änderung der Bankverbindung

Viele Dinge können Sie auch ganz einfach gleich online melden!

Selfservice

Prüfen Sie, ob der Bezugsberechtigte und der Versicherungsbedarf noch ihren Wünschen entsprechen, wenn sich ihre familiäre Situation ändert (z. B. durch Heirat, Scheidung, Geburt eines Angehörigen).

Bezugsrechtänderung

Stirbt der Versicherungsnehmer vor der versicherten Person, so fallen die Rechte, Ansprüche und Pflichten aus dem Vertrag in den Nachlass des Versicherungsnehmers. Wir empfehlen Ihnen, bereits heute festzulegen, wer in diesem Falle den Vertrag fortführen soll. Bitte melden Sie sich ggf. bei uns.

Stirbt die versicherte Person ,schicken Sie bitte immer eine amtliche Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie). Ist für den Todesfall eine Leistung vereinbart, so sind i. d. R. zusätzlich noch folgende Unterlagen erforderlich:

  • der gültige bzw. zuletzt ausgestellte Versicherungsschein im Original
  • die Kontoangabe der berechtigten Person (Bezugsrecht)

Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall und es ist eine Unfall-Zusatzversicherung vereinbart, informieren Sie die Barmenia möglichst innerhalb von 48 Stunden. Wir benötigen dann auch Adresse und Aktenzeichen der ermittelnden Polizeibehörde.

Leistungsfragen in der Lebensversicherung

Informieren Sie uns, wenn für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eine Leistung vereinbart ist. Wir werden Ihnen Fragebögen zur Darstellung der gesundheitlichen und beruflichen Situation zuschicken.

Wenn Sie Ansprüche bei einem Sozialversicherungsträger angemeldet haben, warten Sie bitte nicht dessen Entscheidung ab, sondern informieren Sie uns gleichzeitig, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Informieren Sie uns, wenn für den Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Leistung vereinbart ist. Wir werden Ihnen Fragebögen zur Darstellung der gesundheitlichen und beruflichen Situation zuschicken.

Wenn Sie Ansprüche bei einem Sozialversicherungsträger angemeldet haben, warten Sie bitte nicht dessen Entscheidung ab, sondern informieren Sie uns gleichzeitig, damit Ihnen keine Nachteile entstehen

Arbeitsunfähigkeit ist für viele schon ein Begriff. Von der Arbeitsunfähigkeit unterscheidet sich die Berufsunfähigkeit (BU) nur dadurch, dass bei ihr ein Dauerzustand vorliegen muss.

Doch wie kommt es zur Berufsunfähigkeit?
Ein weit verbreiteter Irrglaube: die Berufsunfähigkeit entsteht hauptsächlich durch Unfälle.Tatsächlich ist die BU auf Grund eines Unfalls aber eher selten, vielmehr sind heutzutage "schleichenden Erkrankungen" die Auslöser.

Vor allem Stress, mangelnde Bewegung und eine schlechte Sitzhaltung sind mitverantwortlich für die häufigsten Ursachen einer BU: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (z. B. Bandscheibenvorfälle). Auch psychische Erkrankungen spielen eine große Rolle.

Nutzen Sie ihre Ersparnisse, um die Lücke zwischen dem bisherigen Arbeitseinkommen und den gesetzlichen Leistungen im Ruhestand zu schließen. Je nach Ihren persönlichen Anforderungen an Rendite, Verfügbarkeit und Sicherheit gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten, die Sie auch miteinander kombinieren können.

Eine Möglichkeit bietet die sofort beginnende Rentenversicherung (für den Ruhestand angespartes Kapital in laufende Leistungen umwandeln). Diese Privatrenten stellen eine verlässliche Altersversorgung dar, weil sie nicht ab einem bestimmten Lebensalter entfallen, sondern lebenslang gezahlt werden.

Die Barmenia wird sich rechtzeitig an Sie wenden. In der Regel wird dann von Ihnen der gültige (zuletzt ausgestellte) Versicherungsschein im Original und die Kontoangabe der berechtigten Person (Bezugsrecht) benötigt.

Wenn ihre Rentenversicherung ausläuft, wird sich die Barmenia rechtzeitig an Sie wenden. Damit Ihre Rente möglichst schnell ausgezahlt werden kann, schicken Sie dann bitte folgende Unterlagen an die Barmenia:

  • den gültigen bzw. zuletzt ausgestellten Versicherungsschein
  • eine Lebensbescheinigung der versicherten Person
  • die Kontoangabe der berechtigten Person

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